Ministerium für Arbeit,Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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Einbürgerung

 

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Weitere Informationen dazu und zu anderen Fragen rund um das Thema Einbürgerung erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

 

 

Deutsche/Deutscher werden durch Anspruchseinbürgerung

 

Deutsche/Deutscher werden durch Ermessenseinbürgerung

 

Geburtsprinzip/Optionsmodell

 

FAQ

 

Weiterführende Links

 

 

 

Integration in Nordrhein-Westfalen - Unsere Infrastruktur

Interner Link zu Integration in NRW - Unsere Infrastruktur

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